NRW-Koalition will Mietpreisbremse verschärfen

Der Landtag beschließt heute (1. Dezember 2016) einen Antrag von SPD und Grünen, der die Landesregierung dazu anhält, sich im Bundesrat für eine Verschärfung der Mietpreisbremse einzusetzen. „Das ist reiner Populismus im Zuge des Landtagswahlkampfes“, kritisiert Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland, den Vorstoß der Regierungskoalition.

Der Landtag beschließt heute (1. Dezember 2016) einen Antrag von SPD und Grünen, der die Landesregierung dazu anhält, sich im Bundesrat für eine Verschärfung der Mietpreisbremse einzusetzen. „Das ist reiner Populismus im Zuge des Landtagswahlkampfes“, kritisiert Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland, den Vorstoß der Regierungskoalition.

Düsseldorf. In ihrem Antrag fordert die Regierungskoalition, Vermieter müssten künftig die Vormiete offenlegen. „Die Vormiete sagt nichts darüber aus, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird. Entscheidend ist ja die örtliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel“, sagt Peter Rasche. Die Forderung zeige, dass es der Koalition nur darum gehe, mit Scheinmaßnahmen im Wahlkampf zu punkten.

Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete sollen dem Antrag zur Folge nicht mehr nur die vergangenen vier, sondern gleich acht Jahre Berücksichtigung finden. „Es ist ungerecht, die Mieten über so lange Zeit einzufrieren. Ich frage mich, ob man Baukosten, Ingenieur- und Architektenleistungen ebenfalls einfriert“, kommentiert Rasche.

Verschärfung der Mietpreisbremse nicht vor Bundestagswahl

Auch Modernisierungskosten sollen Vermieter nur noch zu 9 statt bisher 11 Prozent auf die Mieter umlegen dürfen. „Gleichzeitig machen die neuen Klimaziele teure Sanierungen nötig“, gibt Erik Uwe Amaya zu bedenken. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland sagt: „Mit diesem Vorschlag kommt die energetische Sanierung zum Erliegen. Beitrag zum Klimaschutz oder bezahlbarer Wohnraum – beides geht nicht.“ Außerdem plant der Antrag einen Rückzahlungsanspruch: Rückwirkend für 3 Jahre soll zu viel gezahlte Miete erstattet werden müssen. „Das ist im Einzelfall sehr schwer zu beziffern. Hier entstünde eine Rechtsunsicherheit, die zu einer Klagewelle führen könnte“, befürchtet der Jurist Amaya.

„Selbst wenn NRW im Bundesrat einen entsprechenden Entschluss erreichen sollte: Der müsste dann durch den Bundestag. Das dauert: Vor der Bundestagswahl wird das also nicht mehr Gesetz“, stellt Amaya fest. Auch der im Sommer vom Bundesjustizministerium erstellte Entwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse liegt <link http: www.hausundgrund-rheinland.de aktuelles einzelansicht mietrechts-reform-bundestag-verzichtet-auf-schnellschuss-3234 _blank external-link-new-window internal link in current>wie berichtet im Bundeskabinett bereits seit Monaten auf Eis, weil die Große Koalition das heiße Eisen vor der Wahl offenbar nicht mehr anpacken will.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

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