BGH-Urteil: Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer

BGH-Urteil: Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Freitag (19. Juli 2024) ein Urteil gesprochen, das für Wohnungseigentümer große Bedeutung hat: Wer gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung klagt, muss später die Prozesskosten mittragen, selbst wenn er den Prozess gewonnen hat. Haus & Grund rät daher zu sorgfältig vorbereiteten Beschlüssen, mit denen alle leben können.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Freitag (19. Juli 2024) ein Urteil gesprochen, das für Wohnungseigentümer große Bedeutung hat: Wer gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung klagt, muss später die Prozesskosten mittragen, selbst wenn er den Prozess gewonnen hat. Haus & Grund rät daher zu sorgfältig vorbereiteten Beschlüssen, mit denen alle leben können.

Berlin/Karlsruhe. Wenn einzelne Wohnungseigentümer vor Gericht gegen ihre Eigentümergemeinschaft klagen und den Prozess gewinnen, müssen auch sie ihren Anteil an den Prozesskosten tragen. Auf diese aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin (Urteil vom 19.07.2024, Az.: V ZR 139/23).

„Diese Entscheidung war im Grunde nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 1. Dezember 2020 nicht anders zu erwarten“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Dieses Urteil zeige einmal mehr, dass Beschlüsse in einer Eigentümergemeinschaft sorgfältig vorbereitet und so diskutiert werden sollten, dass sie von allen Eigentümern akzeptiert werden. So könnten viele Klagen vermieden werden.

Seit der WEG-Reform richten sich Klagen gegen Beschlüsse der Gemeinschaft nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer, sondern gegen die Gemeinschaft als solche. Da die Prozesskosten zu den Verwaltungskosten der Gemeinschaften gehören, müssen diese auch von allen Mitgliedern der Gemeinschaft getragen werden. Die Gemeinschaft kann aber auch eine andere Kostenverteilung beschließen.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nach seiner Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert wird. Das Veröffentlichungsdatum ist über der Überschrift angegeben.

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