Bundestag diskutiert Immobilienkauf: Wer soll den Makler bezahlen?

Die Wohneigentumsquote in Deutschland ist gering. Als eine wichtige Ursache dafür gelten die hohen Kaufnebenkosten. Um hier eine Entlastung zu erreichen, hat die Bundespolitik sich die Frage vorgeknöpft, wie die Makler-Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden soll. Der jetzt diskutierte Reform-Entwurf dürfte Käufern allerdings wenig helfen.

Die Wohneigentumsquote in Deutschland ist gering. Als eine wichtige Ursache dafür gelten die hohen Kaufnebenkosten. Um hier eine Entlastung zu erreichen, hat die Bundespolitik sich die Frage vorgeknöpft, wie die Makler-Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden soll. Der jetzt diskutierte Reform-Entwurf dürfte Käufern allerdings wenig helfen.

Berlin. Der Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich gestern (27. Januar 2020) in einer Anhörung mit der Frage befasst, wer die Makler-Courtage beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern künftig tragen soll. Zur Diskussion stand ein Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entgegen ersten Überlegungen sieht der Entwurf nicht mehr vor, das Bestellerprinzip einzuführen, wie es für Vermietungen seit einigen Jahren gilt.

Vielmehr sieht der Kompromiss-Entwurf nun vor, dass die Makler-Provision je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer zu tragen ist, wenn beide den Makler beauftragt haben. Falls nur eine Partei den Makler beauftragt hat, soll sie ihn grundsätzlich auch bezahlen müssen. Anders als beim echten Bestellerprinzp soll jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Hälfte der Summe auf die andere Partei zu übertragen.

Kein echtes Bestellerprinzip mehr geplant

Dabei soll die andere Partei erst dann zur Zahlung ihres Anteils verpflichtet sein, wenn der Auftraggeber des Maklers nachgewiesen hat, dass er seinen Anteil an der Makler-Provision auch tatsächlich gezahlt hat. Mit dieser Regelung möchte die Bundesregierung einerseits anerkennen, dass bei einer Immobilientransaktion durchaus beide Seiten von der Arbeit des Maklers profitieren. Andererseits soll die finanzielle Belastung für Immobilienkäufer vermindert werden.

Die hohen Kaufnebenkosten gelten in Deutschland als eines der wesentlichen Hemmnisse, die bislang für eine im europäischen Vergleich sehr geringe Wohneigentumsquote von nur rund 45 Prozent sorgen. Die Makler-Courtage ist nach der Grunderwerbsteuer der zweitgrößte Kostenpunkt unter den Kaufnebenkosten. Um den Eigenheimerwerb zu erleichtern war entsprechend eine Änderung bei der Bezahlung der Makler angeregt worden.

Schriftform soll mehr Rechtssicherheit bringen

Für Eigentümer und Immobilienkäufer in Nordrhein-Westfalen bedeutet die jetzt geplante Reform allerdings keine wesentliche Änderung. Hier wird die Makler-Courtage schon heute hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Darauf würde es nach den Plänen der Bundesregierung künftig wohl auch bundesweit in aller Regel hinauslaufen. Einzig mehr Rechtssicherheit gäbe es dann auch in NRW: Die Reform soll nämlich auch vorschreiben, dass Maklerverträge künftig nur noch wirksam sind, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden.

Ob den Immobilienkäufern tatsächlich eine Entlastung entsteht, wenn sie nur die Hälfte der Makler-Provision bezahlen müssen, ist jedoch fraglich. Immerhin besteht für den Verkäufer die Möglichkeit, seinen Anteil an der Courtage von vorne herein einzupreisen. Solange die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt das Angebot weit übersteigt, dürfte das ohne weiteres machbar sein – unabhängig davon, wie groß der Verkäuferanteil an der Courtage ausfällt.

Entlastung bei Grunderwerbsteuer wäre hilfreich

Der größere Kaufpreis würde wiederrum all jene Kaufnebenkosten in die Höhe treiben, welche sich als Prozentsatz vom Kaufpreis berechnen. Die Belastung durch die Grunderwerbsteuer, die Notarkosten und Gebühren für den Grundbucheintrag nähme also zu. Das wäre dann im Hinblick auf das Ziel, mehr Menschen ein Eigenheim zu ermöglichen, sogar kontraproduktiv. Eine wirklich effektive Hilfe zur Entlastung der Käufer wäre es vielmehr, den größten Kostenpunkt anzugehen: Die Grunderwerbsteuer.

„Eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer würde den Weg ins Wohneigentum wirklich erleichtern“, meint Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Das gilt besonders in Nordrhein-Westfalen. Mit 6,5 Prozent zahlen Käufer hierzulande den bundesweiten Spitzensatz bei der Grunderwerbsteuer.“ Und Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya ergänzt: „Wir wissen, dass die NRW-Landesregierung sich das Thema Grunderwerbsteuer dieses Jahr vornehmen möchte und unterstützen das ausdrücklich.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

zurück zum News-Archiv