Flugzeug verursacht Dachschaden: Wer entschädigt den Eigentümer?

Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt, hat nicht nur mit Fluglärm zu tun. Die Flugzeuge erzeugen zudem sogenannte Wirbelschleppen. Diese Luftverwirbelungen können im Landeanflug Dächer abdecken. In NRW hat es kürzlich wieder zwei solcher Fälle gegeben. Wir erklären, wie Betroffene Eigentümer an Schadensersatz kommen können.

Eine Boeing 777 im Landeanflug: Bei ungünstigen Bedingungen können hierbei auch Dachziegel abheben

Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt, hat nicht nur mit Fluglärm zu tun. Die Flugzeuge erzeugen zudem sogenannte Wirbelschleppen. Diese Luftverwirbelungen können im Landeanflug Dächer abdecken. In NRW hat es kürzlich wieder zwei solcher Fälle gegeben. Wir erklären, wie Betroffene Eigentümer an Schadensersatz kommen können.

Düsseldorf. Verrutschte Dachziegel und ein verklemmtes Dachfenster – dieser Schaden entstand in Ratingen, als am Abend des 3. September eine Boeing 777 von Emirates in geringer Höhe über den Ort hinwegflog. Die aus Dubai kommende Maschine war laut Medienberichten im Landeanflug auf den Flughafen Düsseldorf. Erst am 4. August hatte ein Flugzeug im Endanflug auf den Flughafen Köln-Bonn Dachziegel eines Hauses im Rösrather Ortsteil Rambrücken abgedeckt.

Ursache für die Schäden waren jeweils die Wirbelschleppen, welche an den Tragflächenspitzen der Flugzeuge entstehen. Flugzeuge ziehen diese Luftverwirbelungen hinter sich her, ähnlich wie Schiffe auf dem Wasser einen Wellenschlag verursachen. Im Landeanflug können diese Wirbelschleppen auf überflogene Gebäude treffen und dort unter ungünstigen Bedingungen Dachschäden hervorrufen.

Wirbelschleppen können Dächer abdecken – unter gewissen Umständen

Auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Becker (Grüne) hin hat sich jetzt die Landesregierung zu diesem Thema geäußert. In dem Schreiben, das Haus & Grund Rheinland Westfalen vorliegt, stuft das Verkehrsministerium Gebäudeschäden durch Wirbelschleppen als selten ein: „Bezogen auf einen Zehnjahreszeitraum handelt es sich um durchschnittlich drei Ereignisse“, heißt es in der Antwort auf die kleine Anfrage bezogen auf den Flughafen Köln-Bonn.

Die Stärke der Wirbelschleppen hänge nicht nur der Masse des Flugzeugs, der Anfluggeschwindigkeit und dem Luftdruck ab. Ihre Ausbreitung werde auch durch die Wetterlage beeinflusst. Beispielsweise spielen nach Angaben des Ministeriums die Temperatur, die atmosphärische Schichtung und die Windverhältnisse eine Rolle. Ob Wirbelschleppen Schäden verursachten, hänge außerdem von den topographischen Gegebenheiten sowie von Bauform, Alter und Wartungszustand des Daches ab.

Es müssen also einige Faktoren zusammenkommen, was nicht oft passiert – auch wenn es in NRW jetzt in nur zwei Monaten gleich zu zwei solchen Ereignissen kam. Handlungsbedarf sieht die Landesregierung daher nicht: „Aufgrund des sehr seltenen Eintretens von Schadensereignissen ist eine wetter- und masseabhängige Schließung der Anflugrichtung 24 nicht angezeigt“, schreibt das Ministerium bezogen auf den Flughafen Köln-Bonn und dessen Landebahn 24.

Dachschaden durch Flugzeug: Airline muss Eigentümer entschädigen

Dass diese Ereignisse selten sind, hilft betroffenen Hauseigentümern freilich nicht. Sie stehen mit dem Schaden da und müssen eine Handwerkerrechnung begleichen. Sie können allerdings Schadensersatz vom Flugzeughalter bekommen – also in der Regel von der Airline. Dafür muss natürlich zuerst festgestellt werden, welches Flugzeug für den Schaden gesorgt hat. Aus diesem Grund sollten sich Betroffene zuerst an den Flughafen wenden.

„Damit Betroffene ihre Ansprüche geltend machen können, ermittelt der Flughafenbetreiber gemeinsam mit der Deutschen Flugsicherung das Luftfahrzeug sowie einen Ansprechpartner bei der Luftfahrtgesellschaft“, wie das Verkehrsministerium mitteilt. Aus Erfahrung ergänzt die Behörde: „Berechtigte Ansprüche wurden in der Vergangenheit von den betroffenen Luftfahrtgesellschaften erstattet.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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