Ladestationen für E-Autos: Keine erhöhte Brandgefahr?

Die Sorge vor erhöhter Brandgefahr durch das Laden von Elektrofahrzeugen in Garagen ist unbegründet. Ebenso birgt das Parken von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen kein erhöhtes Risiko. Beim Einbau der Ladeinfrastruktur sind das jeweilige Landesbaurecht und die einschlägigen Vorschriften des Elektrofachhandwerks zu beachten. Versicherer empfehlen zudem weitere Maßnahmen für einen effektiven Brandschutz.

Die Sorge vor erhöhter Brandgefahr durch das Laden von Elektrofahrzeugen in Garagen ist unbegründet. Ebenso birgt das Parken von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen kein erhöhtes Risiko. Beim Einbau der Ladeinfrastruktur sind das jeweilige Landesbaurecht und die einschlägigen Vorschriften des Elektrofachhandwerks zu beachten. Versicherer empfehlen zudem weitere Maßnahmen für einen effektiven Brandschutz.

Berlin. Die Schadensstatistiken der Versicherer belegen, dass Elektrofahrzeuge kein größeres Sicherheitsrisiko darstellen. Wegen des brennbaren Kraftstoffs (Benzin, Diesel) wird die Brandlast von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren sogar eher höher eingeschätzt als bei denen mit Batterie. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommen die Berufsfeuerwehren und der Deutsche Feuerwehrverband.

Durch Brandversuche konnte nachgewiesen werden, dass von zugelassenen Elektrofahrzeugen vergleichbare Gefahren wie von kraftstoff- oder gasbetriebenen Fahrzeugen ausgehen. Vielmehr als die Antriebsart beeinflusst der hohe Kunststoffanteil an Fahrzeugen die Intensität der Rauch- und Wärmefreisetzung bei Fahrzeugbränden. Beim Laden von Elektrofahrzeugen in Garagen sind jedoch für die Ladeinfrastruktur – also die Ladestation und die Elektroleitungen – die Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung zu beachten.

Vorhandene Hauselektrik unbedingt von Elektrofachkraft prüfen lassen

Die konkreten brandschutztechnischen Anforderungen sind in der jeweiligen Leitungsanlagen-Richtlinie geregelt. Sie betreffen vor allem die Zulässigkeit von Elektroleitungen in Rettungswegen und die Durchführung durch Wände und Decken in andere Räume. Vor der Installation einer Ladestation sollte ein vom regionalen Energieversorger zugelassener Elektrofachbetrieb prüfen, ob die zur Verfügung stehende Anschlussleistung und das vorhandene Stromnetz geeignet sind.

Gegebenenfalls muss ein Stromkreis entsprechend den technischen Anforderungen (nach DIN VDE 0100-722) ertüchtigt oder neu verlegt werden. Bei kleineren Mehrfamilienhäusern, die oftmals nur über einen 30-Kilowatt-Hausanschluss verfügen, muss zumeist auch der Hausanschluss (Netzanschluss) verstärkt werden. Autohändler empfehlen manchmal die Verwendung von sogenannten Schutzkontaktsteckdosen zum Laden.

Ladestation ist sicherer als Steckdose

Da diese und die zugehörige Elektroinstallation für die Dauerbelastung nicht geeignet sind, sollte eine fest installierte Ladestation (Wallbox oder Ladesäule) errichtet werden. Mit dieser erfolgt das Laden nicht nur sicherer, sondern auch schneller. Genehmigungsfrei sind Ladestationen mit einer Ladeleistung bis einschließlich elf Kilowatt. Um die Ladestation und die zugehörige Leitungsinfrastruktur vor Blitzschäden und Überspannungen zu schützen, muss anhand der Herstellerangaben geprüft werden, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Gegebenenfalls muss eine Überspannungs-Schutzvorrichtung im Stromkreis vorgesehen werden. Außerdem müssen im Freien stehende Ladepunkte vor Feuchtigkeit und mechanischer Beanspruchung geschützt werden und mindestens der Schutzart IP 44 entsprechen. Das Löschen von Bränden in geschlossenen Garagen ist wegen der großen Hitze und der Rauchgase generell schwierig. Größere Schäden können nach Ansicht der Versicherer verhindert werden, wenn weitere sinnvolle bauliche, anlagentechnische und betriebliche Maßnahmen berücksichtigt werden.

Gebäudeversicherer empfehlen weitere Maßnahmen für einen effektiven Brandschutz

Dazu zählen folgende Punkte: Der Zugang für die Feuerwehr zu Grundstück und Tiefgarage sollte einfach möglich sein. Die Ladestation sollte an einer leicht erreichbaren Stelle positioniert werden, beispielsweise in der Nähe der Ein- oder Ausfahrt. Keinesfalls sollten defekte Fahrzeuge in einer geschlossenen Garage abgestellt werden. Brandmelde- und Sprinkleranlagen oder eine ausreichende Löschwasserversorgung können eine rasche Ausbreitung des Brandes auf benachbarte Fahrzeuge verhindern.

Außerdem sollten Ladestationen mit ausreichendem Abstand von mit Polystyrol (auch Styropor) gedämmten Fassaden installiert werden. Brennbare Materialien sollten nicht in der Nähe von Ladestationen gelagert werden. Tipp: Wer durch den Einbau einer Ladestation nicht seinen vollen Versicherungsschutz verlieren möchte, sollte die Ladestation beim Versicherer anmelden und sich über etwaige erforderliche Maßnahmen erkundigen. Weitere Informationen finden Sie beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

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