Mieterwechsel: Wohnungsübergabe nur mit Protokoll!

Beim Auszug aus der Mietwohnung gibt es oft Streit über Schäden. Haus & Grund Rheinland Westfalen rät Vermietern deswegen zur Umsicht beim Mieterwechsel. „Das lässt sich alles rechtlich sauber klären, wenn bei der Wohnungsübergabe ein Protokoll aufgesetzt wurde“, sagt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Wir erklären, worauf es dabei ankommt.

Alles richtig machen bei der Wohnungsübergabe: Erst das Übergabeprotokoll unterzeichnen, dann die Schlüssel übergeben.

Beim Auszug aus der Mietwohnung gibt es oft Streit über Schäden. Haus & Grund Rheinland Westfalen rät Vermietern deswegen zur Umsicht beim Mieterwechsel. „Das lässt sich alles rechtlich sauber klären, wenn bei der Wohnungsübergabe ein Protokoll aufgesetzt wurde“, sagt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Wir erklären, worauf es dabei ankommt.

Düsseldorf. Bei der Wohnungsübergabe an einen neuen Mieter sollten Vermieter in jedem Fall ein Protokoll anfertigen. Daran erinnert der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen. Präsident Konrad Adenauer erklärt: „Vermieter und Mieter sollten nach der Besichtigung der Wohnung und vor der Schlüsselübergabe zwei identische Exemplare eines Übergabeprotokolls unterschreiben. Der Zustand der Wohnung sollte darin genau festgehalten werden.“

Das schützt Mieter vor ungerechtfertigten Forderungen und sichert zugleich gerechtfertigte Ansprüche des Vermieters ab. „Nur wer später beweisen kann, dass der Mieter die Schäden verursacht hat, bekommt auch Schadenersatz“, warnt Adenauer vor teuren Renovierungskosten.

Wohnungsübergabe: Genau hinsehen und Zeit fürs Protokoll nehmen

Bei der späteren Rückgabe der Wohnung sollten Vermieter den seinerzeit im Protokoll festgehaltenen Zustand der Wohnung genau mit dem Ist-Zustand vergleichen. „Am besten macht man bei der Wohnungsübergabe auch Fotos“, rät Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Außerdem ist es hilfreich, einen Zeugen zur Seite zu haben, mit dem man nicht verwandt oder verschwägert ist.“ Vier Augen sehen auch mehr als zwei – und genaues Hinschauen und Ausprobieren ist bei der Wohnungsübergabe wichtig. „Dichte Heizkörper und funktionierende Thermostate sind nur ein wichtiger Aspekt“, erklärt Amaya.

Funktionieren alle Lichtschalter, sind die Steckdosen unbeschädigt? Sind die Wasserhähne in Ordnung und läuft das Wasser auch richtig durch die Abflüsse ab? Sind Türen und Fenster leichtgängig, die Dichtungen intakt und die Schlösser funktionstüchtig? Gibt es Schäden am Fußboden? Sind alle Schlüssel vorhanden? Amaya erinnert: „Falls eine Einbauküche mitvermietet wird, sind die Möbel auf Schäden und Elektrogeräte auf Funktion und Sauberkeit zu prüfen.“

Eine umfangreiche Checkliste bietet das kostenlose Info-Blatt, das beim örtlichen Haus & Grund-Verein erhältlich ist. Vermieter finden dort als Mitglied zudem rechtliche Beratung zum Thema.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

zurück zum News-Archiv