Bund kürzt Zuschüsse für Energieberatungen

Bund kürzt Zuschüsse für Energieberatungen

Wer sein Bestandsgebäude energetisch modernisieren will, der sieht sich mit vielen fachlichen Fragen konfrontiert. Welche Sanierungsmaßnahmen machen für mein Gebäude Sinn, was lohnt sich davon am meisten, welche Kosten kommen auf mich zu? Eine professionelle Energieberatung hilft hier weiter. Der Bund bezuschusst die Beratung, kürzt jetzt allerdings die Zuschüsse.

Wer sein Bestandsgebäude energetisch modernisieren will, der sieht sich mit vielen fachlichen Fragen konfrontiert. Welche Sanierungsmaßnahmen machen für mein Gebäude Sinn, was lohnt sich davon am meisten, welche Kosten kommen auf mich zu? Eine professionelle Energieberatung hilft hier weiter. Der Bund bezuschusst die Beratung, kürzt jetzt allerdings die Zuschüsse.

Berlin. Die Nachricht kommt überraschend und kurzfristig: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kürzt die Förderung für Energieberatungen deutlich. Bislang können Eigentümer, die einen Energieberater zu Rate ziehen, 80 Prozent des Beratungshonorars bezuschusst bekommen. Ab morgen (7. August 2024) sind es nur noch 50 Prozent. Zugleich sinkt der maximal mögliche Zuschuss von bisher 1.300 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. 1.700 Euro für ein Zweifamilienhaus um jeweils die Hälfte.

Das hat das Ministerium von Minister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) gestern mitgeteilt. Begründet wird der Schritt mit der hohen Zahl an Anträgen auf die Zuschüsse für die Energieberatung: Bis Juli 2024 sei nach Angaben des Ministeriums mit 80.000 Anträgen ein neuer Höchststand erreicht worden. „Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen ist daher eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich“, schreibt das Ministerium.

Weniger Förderung für möglichst alle statt hoher Förderung für einige

Heißt im Klartext: Weil der Haushalt nicht genug Mittel für die hohe Zahl an beantragten Zuschüssen bereithält, setzt das Ministerium darauf, lieber allen Antragstellern geringere Zuschüsse zu bewilligen, als Anträge aus Geldmangel komplett ablehnen zu müssen. „Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten“, wirbt das Ministerium in seiner Pressemitteilung für die Entscheidung. Im letzten Jahr waren insgesamt 130.600 Anträge eingegangen.

Die Förderung der Energieberatung ist von weiterreichender Bedeutung. Wer sich vom Energieberater einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, kann bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen des Fahrplans nämlich größere Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten. Es können dann 20 statt 15 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Außerdem können Ausgaben von bis zu 60.000 Euro bezuschusst werden, ohne iSFP sind es nur 30.000 Euro.

Weiterführende Informationen für Eigentümer

Wie das Ministerium betonte, ändert sich an diesen Vorteilen durch einen iSFP nichts. Der iSFP wiederum ist für sanierungswillige Eigentümer mit einer geförderten Energieberatung leichter erschwinglich als ohne. Umfassende Informationen zum individuellen Sanierungsfahrplan sind hier zusammengestellt. Detaillierte Informationen zu den genauen Förderbestimmungen für die Förderung der Energieberatung sowie zu den Antragsmodalitäten finden sich hier. Eventuelle Fragen dazu beantwortet das zuständige Ministerium unter der Hotline 0800-01150000.

Tipp: Sie suchen einen Energieberater? Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Energieberater sind unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet. Haus & Grund Rheinland Westfalen bietet keine Energieberatung an.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nach seiner Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert wird. Das Veröffentlichungsdatum ist über der Überschrift angegeben.

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